Entlastungspakete der Bundesregierung
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wegen hoher Energiepreise durch steuerfreie Inflationsausgleichsprämien und weitere Maßnahmen.
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wegen hoher Energiepreise durch steuerfreie Inflationsausgleichsprämien und weitere Maßnahmen.
Der aktuelle Entwurf der Rechengrößenverordnung informiert über die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2023.
Fehlbeträge bei Bargeldverkehrsrechnungen für einen GmbH-Gesellschafter berechtigen nicht zu einer Hinzuschätzung bei der GmbH.
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg erst mit Ablauf des Umzugstages.
Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält bisher bewährte Regelungen zur Pandemiebekämpfung und eine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung.
Arbeitnehmer können noch bis 30.11. Freibeträge für ihre Lohnsteuerabrechnung beantragen.
Wirtschaftsgüter, für die Investitionsabzugsbeträge ab 2017 gebildet wurden, können jetzt bis Ende 2023 angeschafft werden.
Der Staat fördert auch in 2023 die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, allerdings fällt die Förderung geringfügiger als bisher aus.
Steuergesetzgeber will 48 Millionen Steuerpflichtige steuerlich entlasten
BMF veröffentlicht Entwurfsschreiben