Umsatzsteuerliche Behandlung der Jagdgenossenschaften
Finanzverwaltung zur Umsatzsteuerpflicht
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in einem Schreiben (vom 13.04.2021, S 7416.1.1-2/7 St33) zur Umsatzsteuerpflicht der Jagdgenossenschaften Stellung genommen. Jagdgenossenschaften gelten mit der Eigenbewirtschaftung bzw. der Verpachtung der Jagd als Unternehmer i.S. des Umsatzsteuerrechts (§ 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz-UStG). Die Jagdtätigkeiten erfolgen auf Grundlage privatrechtlicher Vereinbarungen. Daher kommt die Ausnahmevorschrift nach § 2b UStG nicht zum Tragen. Nach dieser Vorschrift würde die Jagdgenossenschaft nicht als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen gelten, soweit öffentlich rechtliche Aufgaben wahrgenommen werden. Dies ist nach Auffassung der Finanzverwaltung aber gerade nicht der Fall.
Regelbesteuerung
Die Umsätze der Genossenschaft unterliegen der Regelbesteuerung. Dies gilt sowohl für die Eigenbewirtschaftung als auch für die Verpachtungstätigkeiten. Eine Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung von Grundstücken nach § 4 Nr. 12 UStG kommt für Jagdbezirke nicht in Betracht.
Stand: 26. November 2021