Jahresabschluss und Gewinnermittlung

Der Gewinn eines Unternehmens wird durch das wirtschaftliche Ergebnis im Laufe eines Wirtschaftsjahres definiert. Die Ermittlung des Gewinns ist eine regelmäßig wiederkehrende Anforderung an jede unternehmerische Tätigkeit. Wir nehmen Ihnen diese zeitaufwändigen Arbeiten ab und erbringen für Sie die nachfolgenden Leistungen:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen für unterschiedliche Brachen und Unternehmensformen
  • Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen
  • Steuerrechtliche Beurteilung von Jahresabschlüssen
  • Bilanzberichte und Offenlegung von Jahresabschlüssen zur Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger
  • Gewinnermittlung bei Einnahme-Überschussrechnung gemäß §4 Abs. 3 EStG
  • Unterstützung bei selbsterstellen EÜR und Bilanzen, Kontrolle und Abstimmung zur Übermittlung an die Finanzverwaltung
Steuerberater Kröger