Entwurf der neuen Lohnsteuerrichtlinien für 2023

BMF veröffentlicht neuen Richtlinienentwurf

Lohnsteuer-Richtlinien 2023

Das Bundesfinanzministerium/BMF hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder vor Kurzem den Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2023 veröffentlicht. Die neuen Richtlinien enthalten vor allem umfangreiche redaktionelle wie sprachliche Änderungen. Es erfolgte außerdem eine Anpassung an zwischenzeitlich ergangene BMF-Schreiben. Neu gefasst wurden insbesondere die Richtlinien R 8.1 (Bewertung der Sachbezüge) und R 8.2 (Belegschaftsrabatte). Darüber hinaus hat es die Bundesregierung laut Richtlinie-Entwurf darauf abgesehen, den Inhalt neuerer BMF-Schreiben in die Richtlinien zu übernehmen.

Erleichterung der Rechtsanwendung

Ziel der Überarbeitung ist laut dem Entwurf, „dass die Rechtsanwendung erleichtert wird“. Das BMF will mit den neuen Richtlinien auch eine Übereinstimmung mit dem Basisregelwerk „Bürgernahe und geschlechtergerechte Sprache der Steuerverwaltung“ erreichen, wie es im Entwurf heißt.

Inkrafttreten

Das Vorhaben soll nach Kabinettbefassung und finaler Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in diesem Jahr abgeschlossen werden. Die neuen Richtlinien sollen ab dem 1.1.2023 gelten.

Stand: 30. August 2022

Bild: wutzkoh – stock.adobe.com

Allgemeine Steuernews

Besteuerung der Kapitaleinkünfte

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuern besteuert (sogenannte Abgeltungsteuer).

Verpflegungsmehraufwendungen

Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.

Landwirtschaft Steuernews

Nach oben